Voltaire Finance B.V.

 
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Freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot der Voltaire Finance B.V. und gleichzeitiges Pflichtangebot von Herrn Ingmarus Johannes Maria Snijders an die Aktionäre der Wild Bunch AG

Sie haben die Internetseite aufgerufen, die von der Voltaire Finance B.V., Schiphol und Herrn Ingmarus Johannes Maria Snijders, Zürich, zur Veröffentlichung von Unterlagen und Mitteilungen im Zusammenhang mit dem freiwilligen öffentlichen Erwerbsangebot zum Erwerb sämtlicher Aktien der Wild Bunch AG mit Sitz in Berlin (das „Erwerbsangebot“) und dem Pflichtangebot von Herrn Snijders zum Erwerb sämtlicher Aktien der Wild Bunch AG (das "Pflichtangebot") vorgesehen ist. Das Erwerbsangebot der Voltaire Finance B.V. erfolgt zusammen mit dem Pflichtangebot von Herrn Snijders im Rahmen einer gemeinsamen Angebotsunterlage (das "Erwerbs und Pflichtangebot").

Besucher dieser Seite werden gebeten, die folgenden rechtlichen Hinweise zur Kenntnis zu nehmen und dies weiter unten auf dieser Seite zu bestätigen, um zu den Seiten weitergeleitet zu werden, die weitere Informationen im Zusammenhang mit dem Erwerbs- und Pflichtangebot enthalten.

Die Voltaire Finance B.V., Schiphol (die „Bieterin“), hat am 25. November 2021 ihre Entscheidung zur Abgabe des Erwerbsangebots gemäß §§ 10 Abs. 1, des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes („WpÜG“) veröffentlicht. Ebenfalls am 25. November 2021 hat Herr Snijders (der "Bieter"; gemeinsam mit der Bieterin: die "Bieter") den Erwerb der mittelbaren Kontrolle über die Wild Bunch AG gemäß § 35 Abs. 1 WpÜG in Verbindung mit § 10 Abs. 3 WpÜG veröffentlicht. Damit ist dieser verpflichtet, nach Billigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ein Pflichtangebot nach § 35 WpÜG zu veröffentlichen.

Auf den folgenden Seiten finden sich die Veröffentlichung der Entscheidung der Bieterin zur Abgabe des Erwerbsangebots und die das Pflichtangebot auslösende Mitteilung des Kontrollerwerbs durch den Bieter sowie – nach ihrer Veröffentlichung – die Angebotsunterlage, die Veröffentlichungen gemäß § 23 WpÜG sowie sonstige Unterlagen und Mitteilungen betreffend das Erwerbs- und Pflichtangebot.

Das Erwerbs- und Pflichtangebot bezieht sich auf eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Deutschland, deren Aktien nur in Deutschland zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen sind, und wird ausschließlich nach deutschem Recht, insbesondere den Bestimmungen des WpÜG sowie der „Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Erwerbs- und Pflichtangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots“ (sogenannte WpÜG-Angebotsverordnung) durchgeführt. Es wird nicht nach dem Recht einer anderen Rechtsordnung durchgeführt, ist auch nicht Gegenstand eines Prüf- oder Registrierungsverfahrens einer Aufsichtsbehörde außerhalb Deutschlands und wurde von keiner solchen Aufsichtsbehörde genehmigt oder empfohlen. Aktionäre der Wild Bunch AG können unabhängig von ihrem Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthaltsort, ihrer Staatsangehörigkeit oder dem Ort, an dem sie Informationen über dieses Angebot erhalten oder Handlungen in Bezug auf dieses Angebot vornehmen, auf Bestimmungen des ausländischen Rechts nicht vertrauen.

Mit Ausnahme des in der Angebotsunterlage enthaltenen Kaufangebots an die Aktionäre der Wild Bunch AG stellen Bekanntmachungen auf dieser Internetseite kein Angebot zum Kauf oder Tausch von Aktien der Wild Bunch AG oder der Bieter oder eine Aufforderung zur Abgabe von Kauf- oder Tauschangeboten dar. Sämtliche auf dieser Internetseite enthaltenen Informationen und über diese Internetseite abrufbaren Unterlagen dienen ausschließlich Informationszwecken und der Einhaltung der anwendbaren Rechtsvorschriften. Soweit nicht gesetzlich oder in der Angebotsunterlage ausdrücklich bestimmt, ist darin weder die freiwillige Abgabe von Garantien oder Zusicherungen noch die Eingehung einer sonstigen rechtlichen Verpflichtung durch die Bieter zu sehen. Die Bedingungen des Angebots sowie weitere das Angebot betreffende Bestimmungen sind alleine der veröffentlichten Angebotsunterlage zu entnehmen. Die Bieter behalten sich eine Änderung der Regelungen und Bedingungen des Angebots, soweit rechtlich zulässig, vor.

Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage oder anderer mit dem Erwerbs- und Pflichtangebot im Zusammenhang stehender Unterlagen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums kann gesetzlichen Beschränkungen unterliegen. Die Angebotsunterlage und sonstige mit dem Erwerbs- und Pflichtangebot im Zusammenhang stehende Unterlagen dürfen daher nicht in Länder versandt oder dort verbreitet, verteilt oder veröffentlicht werden, in denen dies rechtswidrig wäre. In keinem Fall wird hierdurch mittelbar oder unmittelbar ein Angebot zum Kauf oder Tausch von Wertpapieren in jenen Rechtsordnungen unterbreitet, in denen dies einen Verstoß nach den jeweiligen nationalen Recht darstellen würde.

Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist und in Übereinstimmung mit deutscher Marktpraxis erfolgt, können die Bieter oder für sie tätige Vermittler außerhalb des Erwerbs- und Pflichtangebots vor, während oder nach Ablauf der Annahmefrist bzw. der weiteren Annahmefrist unmittelbar oder mittelbar Wertpapiere der Wild Bunch AG erwerben bzw. entsprechende Vereinbarungen abschließen. Dies gilt in gleicher Weise für andere Wertpapiere, die ein unmittelbares Wandlungs- oder Umtauschrecht in bzw. ein Optionsrecht auf Wertpapiere der Wild Bunch AG gewähren. Diese Erwerbe können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu ausgehandelten Konditionen erfolgen. Alle Informationen über diese Erwerbe werden veröffentlicht, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.

Soweit die auf dieser Internetseite enthaltenen Informationen in die Zukunft gerichtete Aussagen enthält, auf die insbesondere Begriffe wie „erwarten“, „glauben“, „der Ansicht sein“, „davon ausgehen“, „schätzen“, „beabsichtigen“ oder „anstreben“ (einschließlich der Verneinung dieser Begriffe) hindeuten, beruhen diese Aussagen auf den Bietern zum Datum ihrer Tätigung vorliegenden Informationen und bringen lediglich gegenwärtige Absichten, Ansichten oder Erwartungen der Bieter zum Ausdruck. Diese unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die regelmäßig nicht im Einflussbereich der Bieter liegen, und können sich als unzutreffend herausstellen. Es ist auch möglich, dass die Bieter ihre geäußerten Absichten nachträglich ändern. Die Bieter werden diese Aussagen nur aktualisieren, soweit sie dazu nach dem WpÜG verpflichtet sein sollten.

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